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Sitten & Bräuche

Hochzeitsbräuche

Da besonders die jungen Leute auf den Bauernhöfen, bedingt durch ihre auf jeden Tag und von früh bis spät verteilte Arbeitszeit nur selten Zeit hatten ein Tanzvergnügen zu besuchen, gab es einst den "Jugendmarkt" - auch „Hochzeitsmarkt“ genannt. Hier trafen sich einmal im Monat heiratsfähige Burschen und Mädchen vom Lande, oft im Beisein ihrer Eltern, um den richtigen Partner fürs Leben zu finden. Hatte es dann bei einem Pärchen „gefunkt“ und das Einverständnis der Eltern lag vor, traf man sich noch einige Male, um sich auch gewiss zu sein, dass es der richtige Partner fürs Leben ist. Oft war es nämlich so, dass der Erbe (die Erbin) eines Bauernhofes nicht die (oder den) Partnerin heiraten durfte, für die eigentlich sein Herz schlug. Wichtig war zu jener Zeit, dass die Partnerwahl auch den Erfordernissen einer Bauernwirtschaft entsprach. Hinsichtlich der Größe des Hofes, aber auch der körperlichen Verfassung der Auserwählten. Bei dem Hochzeitswilligen mussten zuerst der Verstand und dann erst das Herz entscheiden.

Auf dem Heiratsmarkt traf man auch "Heiratskuppler", die den Besuchern entsprechende Verbindungsvorschläge unterbreiteten. Dafür erhielten sie eine Entschädigung und verdienten sich damit den "Kuppelpelz".
Bei dem Hochzeitswilligen mussten zuerst der Verstand und dann erst das Herz entscheiden. Diesen "Hochzeitsmarkt" gab es bis Anfang des 2.Weltkrieges.
Hochzeiten durften nur an Wochentagen, also von Montag bis Freitag gefeiert werden. Sonnabend und Sonntag waren der inneren Einkehr und Ruhe vorbehalten.
Am 15.Juli 1930 beschloss die Kirchenvertretung in Jänickendorf auf ihrer Vollversammlung: bis auf weiteres wird der Sonnabend für Trauungen frei gegeben, wenn diese nicht im Gasthof und verständig ohne Anstoß und Ärgernis vor sich gehen.

Neu eingeführt und zur kirchlichen Sitte 1930 geworden:
1.) Der Geistliche empfängt das Brautpaar mit einem Votum an der Kirchtür (feierliches Gelübde)
2.) Das Brautpaar sitzt während der Feier
3.) sind gedruckte Liedertexte für alle Hochzeitsgäste angeschafft worden.
Der Altar ist mit Blumen geschmückt, es wird mit den Glocken geläutet. Fröhliche weltliche Musik bringt das Brautpaar bis zur Kirche. Junge Mädchen oder kleine Kinder streuen auf dem Wege - manchmal auch noch in der Kirche, Blumen oder Grünes.
Jedes Brautpaar empfängt eine Traubibel. Nach der Trauung gehen alle um den Altar und opfern; das Opfer gebührt dem Pfarrer.
An Gebühren sind sonst für die Handlung zu zahlen:
6.-RM für die Amtshandlung selber, 0,50 RM für die Altarlichte, 0,75 RM reines Opfer, alles zur Pfarrkasse, 1,50 RM für Orgelspiel zur Küstereikasse.

War eine Hochzeit geplant, so wurde diese als "Aufgebot" sechs Wochen vor dem Termin öffentlich bekannt gegeben - in Form eines schriftlichen Aushanges am Eingang des Gemeindebüros. Dort befand sich ein verglaster Kasten, in dem öffentliche Nachrichten für jedermann ersichtlich ausgehangen wurden. Mindestens zwei Trauzeugen mussten zuvor schon benannt sein. Das waren häufig Geschwister oder gute Freunde des Brautpaares.

War eine Dorfhochzeit angesagt, so betrug die Anzahl der Gästeschar oft 100 Personen und mehr. Das bezeugen jedenfalls viele alte Hochzeitsbilder noch bis in die fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts.

Ein oder zwei Tage vor der Hochzeit wurde "gepoltert". Zum Polterabend gab es keine Einladung; da durfte jeder kommen. Üblich war es vor Betreten des Hauses Geschirr oder andere Gegenstände aus Porzellan oder Keramik zu zerschlagen unter dem Motto "Scherben bringen Glück". Glas durfte es aber nicht sein; das bedeutete Unglück und war sicher auch zu gefährlich. Die Scherben mussten durch die Brautleute noch am gleichen Abend beseitigt werden und das ganz ohne fremdes Mittun.
Die meisten Geschenke wurden am Polterabend überreicht. Oftmals waren das Gebrauchsgegenstände des Hausrates. In der Nachkriegszeit, als das Geld knapp war, taten sich die geladenen Gäste oft zusammen und kauften gemeinsam ein größeres Geschenk wie zum Beispiel Essservice, Besteckkästen u.ä.

Schon Tage vor der Hochzeit wurde eine Girlande aus frischem Tannengrün gebunden, um damit am Hochzeitstage die Eingangstür des Hochzeitshauses zu schmücken. Häufig waren Blumen mit eingebunden und über der Haustür ein Schild „Herzlich willkommen“ angebracht.

Nachbarn und Verwandte, die Hochzeitsgäste zum Übernachten aufnahmen, erhielten schon vor dem Hochzeitstag Kuchen, um damit ihre Übernachtungsgäste zu bewirten. Butter und Milch wurden dafür von ihnen bereits Tage zuvor ins Hochzeitshaus gebracht, denn davon benötigte man für solch einen Tag zum Backen eine große Menge.
In Jänickendorf war es ebenfalls Brauch, dass jeder aus dem Ort geladene Gast vor der Hochzeit ein viertel Streuselkuchen und ein Stück Reibekuchen aus dem Hochzeitshaus bekam. Dieser war für die Familienangehörigen bestimmt, die nicht mit zur Hochzeit geladen waren.
Ebenso war es hier Brauch, dass alle geladenen Gäste ihr eigenes Essbesteck, eingewickelt in eine Stoffserviette, am Hochzeitstag mitbrachten und dieses nach Ende der Feierlichkeiten ungesäubert wieder mit nach Hause nahmen (bis ca 1940; dann gab es die Möglichkeit, sich Geschirr auszuleihen).
Gäste waren neben den Verwandten, Freunden und Nachbarn traditionsgemäß auch Lehrer, Pfarrer und Bürgermeister.
Bevor es zur Kirche ging, bildeten die eingeladenen Paar am Hochzeitshaus Spalier für das Brautpaar. Nachdem dieses das Haus verließ, folgten die Spalier stehenden Paare dem Brautpaar zur Kirche. Die ledigen Gäste wurden erst hier namentlich aufgerufen und zu Paaren zusammengestellt.

Das Brautkleid wurde meist von der Mutter des Bräutigams „finanziert“ und dann auch mit ausgesucht. Die Brautmutter war überwiegend für das Backen des Kuchens zuständig und wenn zu Hause gefeiert wurde, auch für das sonstige Essen. Eine Hochzeitssuppe mit Eierstich aus feinster Hühnerbrühe bereitet, durfte dann nicht fehlen und auch Hühnerfrikassee war einfach ein Muss. Die Eltern des Bräutigams waren für die Bereitstellung der Getränke verantwortlich.

Das Anblasen der Hochzeit ist unter anderem aus Hennickendorf, auch Jänickendorf bekannt: eine Stunde vor dem Gang zum Standesamt oder zur Kirche wurde jeder Hochzeitsgast bei seinem Eintreffen im Hochzeitshaus von der dort anwesenden Kapelle mit einem Musikstück willkommen geheißen.

Auf dem Weg zum Gotteshaus wurden kirchliche Lieder gespielt. Oft das Lied "Jesus, geh voran…". Nach dem Verlassen der Kirche stand Marschmusik auf dem Plan.

Ihr Interesse an der Hochzeit bekundeten fast alle Dorfbewohner. Sei es mit einem Besuch am Polterabend, der für jeden zugängig war, mit einer Aufmerksamkeit zur Hochzeit oder aber mindestens mit dem Empfang des Brautpaares entlang der Dorfstraße, wenn dieses nach der Trauung aus der Kirche kam. Der Bräutigam gekleidet mit einem schwarzen Anzug oder Frack und gut „behütet“ mit einem schwarzen Zylinder.

Die Braut in einem langen weißen Kleid, auf dem Kopf einen Myrtenkranz, an dem ein oftmals mehrere Meter langer Schleier befestigt war und fein gehäkelten weißen Handschuhen. Die so genannte Schleppe wurde durch kleine Kinder getragen, die hinter dem Brautpaar herliefen. Vor dem Brautpaar gingen die Blumenstreukinder, die den Weg des jungen Paares mit bunten Streublumen aus kleinen Körbchen (die Mädchen) und aus kleinen Füllhörnern (die Jungen) schmückten. Oft gingen noch die Servierfrauen mit einem großen Wäschekorb voran, aus dem sie frisch geschnittenes Tannengrün verstreuten.

Hatte die Braut schon vor der Hochzeit ein Kind, durfte sie nur in schwarz gekleidet ihre Hochzeit begehen und auch keinen geschlossenen Brautkranz tragen.

Der Brautstrauß war bei allen Hochzeiten ein Geschenk des Bräutigams. In Jänickendorf war es einst üblich Brot und Salz im Brautstrauß einzubinden, was dem Wunsche entsprach, dass immer genug zu Essen im Hause des jungen Paares sein möge. In Dümde und anderen Dörfern legten Braut oder Bräutigam Geld in die Schuhe, damit man während der Ehe nie in Geldverlegenheiten kommen könne.

Hier erzählt man auch, dass jeder aus dem Ort geladene Gast vor der Hochzeit ein viertel Streuselkuchen und ein Stück Reibekuchen aus dem Hochzeitshaus bekam. Dieser war für die Familienangehörigen bestimmt, die nicht mit zur Hochzeit geladen waren.

Der 1890 in Jänickendorf geborene Richard Hagen berichtet in seinen 1962/63 nieder geschriebenen Lebenserinnerungen über folgenden Hochzeitsbrauch: Noch um die Jahrhundertwende 1900 wurde der Jahrhunderte alte Brauch in Jänickendorf gepflegt, dass jedes Kind des Dorfes ein Stück Kuchen oder eine Semmel aus dem Hochzeitshaus erhielt. Niemand ließ sich den Kuchen oder die Semmel entgehen. Man musste sich aber diese Gaben selbst abholen. So begab sich zum Festhaus, was eben geboren war und jeder kam, der noch zur Schule ging, also als Kind betrachtet wurde. Bei der Größe des Dorfes und der damals reichen Kinderschar kamen teilweise, je nach Jahreszeit, an die 150 Kinder zusammen. Manch kinderreiche Familien konnten nur an solch einem Tag so reichlich Kuchen und Semmeln verzehren wie sonst nie. Bei den Kindtaufen, dem so genannten „Kindelbier“ gab es nur eine halbe Semmel. Dieser Brauch endete in den Jahren des ersten Weltkrieges als alle Lebensmittel teuer erwirtschaftet wurden und lebte danach auch nicht wieder auf.

Vom Pfarrer erhielt das Brautpaar nach der Trauung eine Bibel. Früher befanden sich in der Bibel vorn unbeschriftete Seiten, die für das Eintragen des Namens vom Brautpaar mit Geburts- und Hochzeitsdatum und später für die Namen ihrer Kinder mit Geburtsdatum vorgesehen waren, also eine kleine Familienchronik.

Es wird auch berichtet, dass das Brautpaar nach dem Kirchgang (manchmal auch danach) mit einem Schnäpschen begrüßt wurde, wobei es das geleerte Glas rücklings über seine Schulter warf.

Das Zersägen eines Baumstammes oder das Ziehen eines Bandes, auch Seiles durch die Dorfkinder über die Straße des Ortes, das erst von ihnen entfernt wurde wenn der Bräutigam reichlich Geldstücke darüber warf, ist in vielen Orten unserer Gegend üblich gewesen – zum Teil auch heute noch Brauch.

Oftmals wurden Erbsen zu Mittag gereicht, was neues keimendes Leben bedeuten und einen reichen Kindersegen bringen sollte. Heute wird das häufig in Form von rohem Reis gewünscht, der dem Brautpaar beim Verlassen des Standesamtes über die Köpfe geworfen wird.

Die eigentliche Feier begann mit der Kaffeetafel. Danach zog die ganze Hochzeitsgesellschaft ohne das Brautpaar durchs Dorf. Halt gemacht wurde jeweils vor den Häusern der anwesenden Gäste. Dort wurde allen ein Schnäpschen gereicht. Oft zeigte man auch die Räumlichkeiten des Hauses. Nach diesem Rundgang durch`s Dorf ging es zurück ins Hochzeitshaus. Nun gab es kulturelle Beiträge für das neu vermählte Paar.
Die Hochzeitszeitung, zusammengestellt von Familienangehörigen oder Nachbarn war eigentlich ein Muss. Darin wurde in Form von lustigen Reimen über das Brautpaar und seine Familie berichtet. Kinder aus der Nachbarschaft trugen Gedichte vor.
Christa Hagen und Sonja Schütze (beide geb. Rasack Jg. 1928 und 1931) können sich noch gut an folgende Verse erinnern, die sie als Kinder auf Hochzeiten vorgetragen haben:
Ich bin die kleine Dicke
und wünsche euch viel Glücke.
Ich bin die kleine Hopp, hopp, hopp
und schenke euch `nen Pinkeltopp.
Ihr braucht nicht drüber lachen,
der Bräutigam kann auch rein machen!

Dazu wurde ein Nachttopf, meist bestückt mit einer Bockwurst, dem Brautpaar überreicht.

Ein anderes Gedicht lautet:
Ich komm als kleine Gärtnerin
zu euch, ihr lieben Leutchen.
Und bringe mit herzlich frohem Sinn
einen Blumenstrauß für`s Bräutchen.

Du Bräutigam, brauchst nicht so böse schauen,
weil ich dir nichts gespendet.
Dir hat den schönsten Blumentraum
der liebe Gott gesendet.

Ein weiteres Gedicht:

Einen schönen guten Abend im Hochzeitshaus.
Es grüßt euch hier mein Blumenstrauß.
Es ist ja alles so flimmernd, so hell,
der Bräutigam ist ein hübscher Gesell!

Wäre er zu mir auf die Heirat gekommen,
ich hätte ihn auch gern genommen!
Aber, o nein, ich bin noch zu klein, schon eine Braut zu sein.
So tret` ich mit Freuden zurück
und wünsche der Braut und dem Bräutigam recht viel Glück!

So verging die Zeit unter Gesprächen und lustigen Beiträgen bei einem Gläschen Wein, Bier oder Schnaps bis die Zeit zum Abendessen heran war.
Als erstes wurde die Hochzeitssuppe, gefertigt aus Hühnerbrühe, mit Eierstich verfeinert, gereicht. Danach folgte das Hauptgericht, das aus verschiedenen Sorten Fleisch, Gemüse und Kartoffeln bestand. Dem folgte zum Abschluss eine feine Cremspeise oder Pudding.
Nach dem Essen zog die ganze Hochzeitsgesellschaft in die Dorfgaststätte, wo die Kapelle zum Tanz aufspielte.

Um Mitternacht wurde "abgetanzt". Auch dazu wurden Gedichte vorgetragen. Der letzte Tanz an diesem Tag fand für das Brautpaar unter dem abgenommenen Brautschleier statt. Zuvor hatte die Braut statt des Schleiers eine Schlafhaube aufbekommen und der Bräutigam eine Zipfelmütze. Der Brautkranz wurde während des Tanzes auf den Schleier geworfen und meist erklang das Lied "Wir winden dir den Jungfernkranz…" dazu. Nachdem das neu vermählte Paar mit dem Abtanzen unterm Schleier begonnen hatte, tanzte anschließend jeder anwesende Bursche mit der Braut, die Frauen mit dem Bräutigam. Oftmals wurde der Schleier danach zerrissen. Auch jedes Gästepaar musste noch einmal zusammen tanzen.

Früher verließ das Brautpaar nach dem Abtanzen um Mitternacht die Hochzeitsgesellschaft, um zum ersten Mal gemeinsam die Schlafkammer oder das Schlafzimmer zu betreten. Nur die Brauteltern hatten dann das Recht noch ein Weilchen still und heimlich hinter der verschlossenen Kammertür zu verweilen. Hörten sie nach einiger Zeit still und verhalten oder auch stürmisch ein Glöcklein klingen, das vorher heimlich am Ehebett der neu Vermählten gut versteckt angebracht wurde, dann gingen auch sie befriedigt zur Schar ihrer Gäste zurück. Heute haben die Paare häufig schon längere Zeit vor ihrer Vermählung zusammen gelebt. Meist tritt das neu vermählte Paar per Auto oder Flugzeug oft gleich nach der Trauung die Hochzeitsreise an.

Bei ganz großen Hochzeiten geschah es schon auch einmal, dass über zwei Tage gefeiert wurde. Da gingen die am Vortag geladenen Gäste zum Frühstück erneut ins Hochzeitshaus und feierten ausgelassen weiter. Das war besonders für die schulpflichtigen Kinder eine tolle Sache, denn sie wurden für diesen Tag auch vom Schulbesuch freigestellt.

Zur Hochzeit von Christa Rasack mit Erich Hagen am 25. Mai 1950 wurde am Tag danach die ganze Gesellschaft von Liesegang aus Luckenwalde, bei dem immer die Pferde zum Tränken ausgespannt wurden, auf einen Wagen geladen, auf der Dorfwaage gewogen. Danach ging die Fahrt weiter zu Pfarrer Himmel ins Pfarrhaus um nochmal auf das Wohl des neu vermählten Paares anzustoßen.

In Wittbrietzen und weiteren Orten wurden zur Hochzeit ein Kinderwagen oder ein Storch auf dem Hausdach der Hochzeiter angebracht, was baldigen Kindersegen herbeiwünschte.
Aus Jänickendorf wie auch aus Nettgendorf wird berichtet, dass die Braut nach der Hochzeit vier Wochen lang nicht in das elterliche Haus zurückkehren durfte. Manche Braut, wie zum Beispiel Erna Hagen verh. Hennig aus Jänickendorf schlich sich aber während dieser "Sperrzeit" heimlich über den Hof des Grundstückes zu ihrer Mutter. Sie hatte Glück, denn zwischen ihrem Elternhaus und der neuen Heimat lagen nur zwei Gehöfte.

Aber auch Aberglauben war oftmals mit im Spiel:

So achteten zum Beispiel alle im Brautzug mit gehenden Gäste oder am Straßenrand stehenden Dorfbewohner streng darauf,, dass sich die Braut nicht umblickte, denn sonst schaute sie sich schon nach einem anderen Mann um und eine Scheidung war damit vorprogrammiert.

Die nächste Braut, der eine Hochzeit schon bevor stand, durfte nicht auf den Schleier der Braut schauen, dann würde ihre Verbindung schon vor der Hochzeit in die Brüche gehen.

War eine Doppelhochzeit angesagt, so sollte auch diese nichts Gutes verheißen. Eines der Paare wäre dann mit Kinderlosigkeit oder anderweitigem Pech gestraft.

Ging während der Trauung in der Kirche eine der brennenden Kerzen aus, verband man das mit den Ohmen, dass in der Familie bald jemand sterben würde.

Viele dieser Bräuche gibt es heute nicht mehr, manche leben nach und nach wieder auf.

Die Sprüche des Aberglaubens aber haben sich schon zu Zeiten ihrer Gültigkeit meist nicht bewahrheitet und wenn – dann war es wirklich nur ein böser Zufall.

Wer mehr über alte Sitten und Bräuche aus früheren Zeiten erfahren möchte, muss sich dazu in die Museums-Scheune des Heimat- u. Geschichtsvereins Nuthe-Urstromtal e.V. nach Jänickendorf begeben. Hier können auch Zylinder und weitere alte Hochzeitsbekleidung besichtigt werden.

Weitere Hochzeitsgedichte aus den Jahren um 1950

Klammermädchen
Ich bin das kleine Klammermädchen.
Ich komme aus einem fremden Städtchen,
meine Klammern zu verkaufen.
Hab schon die Füße wund gelaufen.
- Aha, da ist die junge Braut!
Hab mich nach ihr längst umgeschaut.
Ihr will ich zum Andenken
meine schönen Klammern schenken,
damit sie sich an ihren Mann
so richtig fest anklammern kann!

Glückwünsche
Zum Schönsten aller Tage
Stell ich mich bei euch ein,
dass ich mein Sprüchlein sage:
"Ihr sollt stets glücklich sein!"

Schönstes Glück, reichster Segen
sei mit euch auf allen Wegen.
Bis im Abendsonnenglanz
euch grüßt der goldene Myrtenkranz.

Blumenmädchen
Bin ich auch klein, ich will geschwind
und ohne mich zu zieren
den beiden, die vermählt nun sind
recht herzlich gratulieren.
Ich wünsche Glück dem lieben Paar,
will euch das Sträußchen schenken.
Mög gut das Schicksal immerdar
all eure Wege lenken.

Ich sag nicht eher mein Gedicht,
eh sich nicht Braut und Bräutigam küsst.
Dankeschön, auf Wiedersehn,
ich wollt ja nur das Küsschen sehn!

Hochzeitssitten aus dem Kreis Luckenwalde


"Zu jedem Topf findet sich auch ein Deckel" meinten unsere Vorfahren wenn die Burschen und Mädchen in das Alter kamen, wo sie sich nach der Frau oder dem Mann fürs Leben umsahen.
Da es damals wie heute nicht immer ganz leicht war, die Richtige oder den Richtigen zu finden, denn es gab noch keine Disco, musste man nach anderen Möglichkeiten suchen.
So gab es hier im Kreis Luckenwalde den Jugendmarkt, im Volksmund Heiratsmarkt auch Moien- oder Schmoienmarkt genannt.
Hier fanden sich die "zukünftigen" Hausfrauen im schönsten Festtagskleid von weit und breit gekommen, und auch die künftigen Ehemänner geschniegelt und gebügelt, mit bunten Sträußen am Hut oder Rockaufschlägen, ein. Blicke wurden getauscht, Scherzworte flogen hin und her. Einem Tanz folgte unter Umständen ein zweiter und dritter.
Hatten sich Zwei gefunden, die es ernst miteinander meinten, wurde das Aufgebot bestellt. Am Haus des Gemeindevorstehers war ein Kasten angebracht, in dem das Vorhaben der Heiratswilligen veröffentlicht wurde. Sie wurden "ausgehangen". In vielen Dörfern des Kreises war es dann üblich, den Kasten mit der Anzeige mit einer Girlande zu umkränzen. Wehe aber, es gab böse Zungen, die behaupteten, dass die Braut schon vorher von verbotenen Früchten genascht hatte, die nur verheirateten Frauen zustehen, so konnte ihre Girlande leicht mit einem Strohseil ersetzt werden.
Da die Hochzeit ein Ereignis von weittragender Bedeutung war, musste man sich auch gründlich darauf vorbereiten. Wollte die Braut glücklich durchs Eheleben schreiten, kaufte sie sich die Brautschuhe und bezahlte in einzelnen Pfennigen. Das Hochzeitskleid musste der Bräutigam seiner Auserwählten schenken. Damit die Braut aber nicht behext werden konnte, wurden von ihr Steck- oder Nähnadeln in den Rocksaum gesteckt. Statt Myrtenkranz und Schleier trug die Braut ein kleines Krönchen aus Glasperlen auf dem Haupte.
Zum Hochzeitsfest gehören natürlich auch geladene Gäste. Die Einladung
erfolgte nicht wie heute per Post, sondern durch Brautdiener. Das waren zwei junge Männer, die große rote Schürzen trugen und auf dem Rücken reich mit bunten Bändern geschmückt waren. Mit einem "schönen Gruß von der Braut und Bräutigam und beiderseits Brauteltern" überbrachten sie die geschriebenen oder ungeschriebenen Einladungen. Wohnten die geladenen außerhalb des Ortes, so ritten die Brautdiener auf geschmückten Pferden, um die Einladungen zu überbringen.
Bevor das Fest herankam wurde gebacken und gebraten, was Küche und Keller hergaben. Beim Kuchenbacken hielt sich die Braut zurück, denn ein missratener Kuchen konnte von übler Vorbedeutung für die ganze Ehe werden.
Die Brautmutter aber sorgte dafür, dass Kuchen der verschiedensten Art in großer Menge vorhanden war, denn wenn die Hochzeitsgäste es ihr mit den Worten dankten "Kukenwerk ward uppgepackt, dat die Toafel piept und kracht", sprach sich bald das Lob im ganzen Dorfe herum.
Am Abend war dann Polterabend. Es war der letzte Abend, wo das junge Paar mit der Jugend ausgelassen sein durfte.
Alles was an Porzellan und Steingut entbehrlich war, wurde von Kindern und Erwachsenen vor der Tür des Hauses zerpoltert, denn das Poltern vertrieb die bösen Geister und Scherben sollen ja bekanntlich Glück bringen. In einigen Dörfern wurden auch Glückspfennige in die Polterscherben geworfen. Das junge Paar musste gemeinsam die Scherben beseitigen und oft wurde es als wichtig erachtet, sie an einer Stelle zu vergraben, die nie von der Sonne beschienen wurde.
Am Tag der Trauung zeigte es sich, dass der Weg zu den Freuden der Ehe nicht leicht war. Oftmals mussten sich die Brautleute schon loskaufen, ehe sie das Haus verlassen oder den geschmückten Brautwagen besteigen konnten. Unterwegs war der Weg zur Kirche oder Standesamt je nach Sitte durch Strick oder Stange gesperrt was bedeutete, dass der Bräutigam in die Tasche greifen musste um mit ausgeworfenen kleinen Münzen das Hindernis zu beseitigen.
In manchen Dörfern war es Brauch, dass die Jungen Freudenschüsse abgaben wenn das Paar zur Trauung ging.
Alle im Brautzug gehenden Gäste oder am Straßenrand stehenden Dorfleute achteten streng darauf, dass sich die Braut nicht umblickte, denn sonst schaute sie sich schon nach einem anderen Mann um. Von entscheidender Bedeutung war aber, wer zuerst die Kirche betrat, hatte von nun an das Regiment im Hause.
In Dümde und anderen Dörfern legten Braut oder Bräutigam Geld in die Schuhe, damit man während der Ehe nie in Geldverlegenheiten kommen könne.
Die Jänickendorfer Bräute streuten ihrem noch Verlobten aber heimlich Pfeffer und Salz in die Hochzeitsschuhe. Beim Hochzeitsmahl nach der Eheschließung wurden zu den Speisen viele grüne Erbsen gereicht.
In Stangenhagen verstreuten die Gäste Erbsen oder bewarfen das Brautpaar
damit, denn jede Erbse enthält einen Keim für neues Leben.
In Mehlsdorf wurde um Mitternacht eine große Blutwurst verspeist, da Blut der Träger des Lebens ist.
Vielfältig in seiner Art war auch der Brauch des Abtanzens. Braut und Bräutigam mussten mit jedem Gast tanzen. Um Mitternacht wurde das Krönlein, Kranz oder Schleier abgetanzt, nachdem er vom Haupt der Braut gelöst war.
In Blankensee und Mietgendorf versuchten die unverheirateten Mädchen ein Stück Schleier zu erobern. Das versprach ihnen auch baldige Hochzeit.
In anderen Orten wurden Schleier und Brautschuhe versteigert. Unbemerkt oder auch von den Gästen geleitet, verließen nun die jungen Eheleute das Fest und betraten gemeinsam Schlafzimmer oder Schlafkammer.
Damit nun aber nicht genug der Bräuche. Beim Entkleiden hatte der junge Ehemann noch einmal die Möglichkeit, die Herrschaft im Hause zu erlangen, wenn er seine Kleidungsstücke über die seiner jungen Gattin legen konnte.
Nur die Brauteltern hatten das Recht, noch ein Weilchen still und heimlich hinter der verschlossenen Kammertür zu verweilen. Hörten sie nach einiger Zeit, still und verhalten oder auch stürmisch ein Glöcklein klingen, dann gingen auch sie befriedigt zur Schar ihrer Gäste zurück.

Archivmaterial des Kreisheimatmuseums/Luckenwalde

Ehe, die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungetheilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Das tridentinische Koncil (1563) erforderte zur Gültigkeit der Ehe Konsenserklärung vor dem Pfarrer und vor 2 oder 3 Zeugen, woran sich dann die kirchliche Trauung anschließen sollte, welche auch in das protestantische Kirchenrecht überging.
Gegenwärtig findet jedoch das Institut der Civilehe große Verbreitung, d.h. die durch Konsenserklärung der Brautleute vor weltlichen Staatsbeamten (Civilstandsbeamten) mit rechtlicher Wirksamkeit eingegangene Ehe, und zwar Notcivilehe, wenn die bürgerliche Ehe nur ausnahmsweise stattfindet, falls die kirchliche Trauung nicht erlangt werden kann, wie z.B. nach dem Gesetz vom 25.Mai 1868 in Oesterreich für die sogenannten Konfessionslosen, facultativeCivilehe, wobei den Brautleuten zwischen kirchlicher und bürgerliche Eheschliessung die Wahl gelassen wird, wie in England für die Angehörigen der Staatskirche, und obligatorische Civilehe , wenn die bürgerliche Gültigkeit der Ehe von der Konsenserklärung vor dem Standesbeamten abhängt, die unter allen Umständen der kirchlichen Trauung voran gehen muss, wie in Frankreich, in England für die Dissenters und nach dem Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 auch in Deutschland.
Ehehindernisse sind, abgesehen von Zwang, Irrtum und Betrug, nach diesem Gesetz Mangel der Ehemündigkeit (bei Männern 20, bei Weibern 16 Jahre), der Einwilligung des Vaters, solange der Sohn das 25., die Tochter das 24. Lebensjahr nicht vollendet hat, der Mutter, wenn kein Vater vorhanden, und bei Minderjährigen des Vormunds. Ferner ist Witwen der Abschluss einer anderweiten Ehe vor Ablauf des 10. Monats nach Beendigung der vorigen Ehe, und Vormündern und deren Kindern die Ehe mit den Pflegebefohlenen der ersten untersagt.
Weitere Ehehindernisse sind: Verwandtschaft in auf- u. absteigender Linie, das Verhältnis zwischen voll- u. halbbürtigen Geschwistern, zwischen Stiefelten und Stiefkindern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern und zwischen Adoptiveltern und Adoptivkindern.
Auch ist die Ehe zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und einem Mitschuldigen untersagt.
Sonstige Ehehindernisse konfessioneller (Priesterweihe) und polizeilicher Natur sind durch die Reichsgesetzgebung beseitigt.
Trennung einer rechtsgültigen Ehe durch Richterspruch oder aus landesherrlicher Machtvollkommenheit (Ehescheidung)
Ist nur aus bestimmten Ehescheidungsgründen zulässig, wie Lebensnachstellung, Unfruchtbarkeit der Frau, entehrende Strafen, Ehebruch(s.d.) ectc.
Die sog. morganatische Ehe oder Ehe zur linken Hand kommt nur beim hohen Adel vor.Über die Wirkung der Ehe auf die Vermögensrechtsverhältnisseder Ehegatten s. Güterrecht der Ehegatten. Vgl. Stölzel Deutsches Eheschließungsrecht 83, Auflage 1876.

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